Logo der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und WiWo

Das Bestandsranking 2010 nach Einzelindikatoren

Wo steht Ihr Bundesland bei den Indikatoren des Bundesländer-Rankings 2009 von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und WiWo?
Klicken Sie hier und lassen sich die Indikatoren von A wie ALG II Empfänger bis V wie Verfügbares Einkommen zeigen.

Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) in Kooperation mit WiWo:

Bestandsranking , sortiert nach Kaufkraft

Platz Länder € je Einwohner (2010)
1 Bayern markieren Bayern  
chart
20.505 Zum Factcheet von Bayern
2 Hessen markieren Hessen  
chart
20.343 Zum Factcheet von Hessen
3 Baden-Württemberg markieren Baden-Württemberg  
chart
20.227 Zum Factcheet von Baden-Württemberg
4 Hamburg markieren Hamburg  
chart
20.158 Zum Factcheet von Hamburg
5 Nordrhein-Westfalen markieren Nordrhein-Westfalen  
chart
19.151 Zum Factcheet von Nordrhein-Westfalen
6 Schleswig-Holstein markieren Schleswig-Holstein  
chart
19.146 Zum Factcheet von Schleswig-Holstein
7 Rheinland-Pfalz markieren Rheinland-Pfalz  
chart
18.887 Zum Factcheet von Rheinland-Pfalz
8 Niedersachsen markieren Niedersachsen  
chart
18.448 Zum Factcheet von Niedersachsen
9 Saarland markieren Saarland  
chart
17.796 Zum Factcheet von Saarland
10 Bremen markieren Bremen  
chart
17.322 Zum Factcheet von Bremen
11 Berlin markieren Berlin  
chart
16.880 Zum Factcheet von Berlin
12 Brandenburg markieren Brandenburg  
chart
16.771 Zum Factcheet von Brandenburg
13 Sachsen markieren Sachsen  
chart
15.961 Zum Factcheet von Sachsen
14 Thüringen markieren Thüringen  
chart
15.930 Zum Factcheet von Thüringen
15 Sachsen-Anhalt markieren Sachsen-Anhalt  
chart
15.693 Zum Factcheet von Sachsen-Anhalt
16 Mecklenburg-Vorpommern markieren Mecklenburg-Vorpommern  
chart
15.672 Zum Factcheet von Mecklenburg-Vorpommern

Hauptbestandteil der Kaufkraft sind alle Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen (also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen in § 22 EStG genannten Einkünfte (z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften) und erhaltene Transferleistungen abzüglich geleisteten Transferzahlungen (z.B. Steuern und Sozialabgaben) . Stand 2010 (GfK-Schätzung). Hinweis: Jahreseinkünfte von über 500 000 Euro pro Person hat die GfK zur Vermeidung von Verzerrungen nicht berücksichtigt.