Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) in Kooperation mit WiWo:
Bestandsranking , sortiert nach Kaufkraft
Hauptbestandteil der Kaufkraft sind alle Einkunftsarten, die der Einkommensteuer unterliegen (also Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen in § 22 EStG genannten Einkünfte (z.B. Einkünfte aus einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften) und erhaltene Transferleistungen abzüglich geleisteten Transferzahlungen (z.B. Steuern und Sozialabgaben) . Stand 2009 (GfK-Schätzung). Hinweis: Jahreseinkünfte von über 500 000 Euro pro Person hat die GfK zur Vermeidung von Verzerrungen nicht berücksichtigt.